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8 Die Stadtbefestigung

1351 erteilt Kaiser Karl IV. der Herrschaft Hohenlohe das Recht, Neuenstein zu einer Stadt auszubauen und mit Mauern und Gräben zu befestigen. Noch im gleichen Jahrhundert entstand die Stadtmauer, die mehrfach instand gesetzt und verbessert wurde und bis in das frühe 19. Jahrhundert erhalten blieb. In den hohenlohischen Lagerbüchern des 16. und 17. Jahrhunderts war die Pflicht der Stadt, aus eigenen Mitteln die Stadtmauer und Stadttore zu erhalten, festgeschrieben.

Graf Albrecht III. von Hohenlohe ließ 1543 die Stadtummauerung erneuern, wahrscheinlich den zweiten Mauerring an der Südseite der Stadt mit dem sogenannten Franzosenturm errichten und die Nordostecke durch einen runden eingeschossigen Wehrturm, den Bürgerturm, verstärken. 1620, in den Anfangsjahren des 30-jährigen Krieges, hat der hohenlohische Baumeister Georg Kern im Auftrag des Grafen Kraft VII. von Hohenlohe-Neuenstein-Neuenstein die Stadtmauer erneuert und den runden nordöstlichen Turm (Bürgerturm) um 3 Geschosse erhöht. In der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts wurden die beiden Tore und schadhafte Teile der alten Stadtmauer abgebrochen. Die mittelalterliche Stadtbefestigung ist heute noch an der Südseite Neuensteins, hin zum Stadtpark am Epbach, am besten erhalten.